Schutz gegen Rückstau

Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz

Nach meteorlogischen Auswertungen haben in den letzten Jahren Starkregenereignisse zugenommen.
Auch nach den neuesten Richtlinien geplante und dimensionierte Abwassersysteme sind nicht immer in der Lage, die anfallenden Regenwassermengen abzuleiten.
Jeder Grundstückseigentümer ist daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der "Rückstauebene", die im allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.

Das entsprechende Merkblatt  "Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz" können Sie als pdf-Datei downloaden.

Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst.
Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau gegeben.